Abnahme

Abnahme ist die rechtsverbindliche Bestätigung des:der Auftraggeber:in oder einer von ihm:ihr beauftragten Person an den:die Auftragnehmer:in, dass eine Leistung erbracht ist. In welcher Form die Abnahme erfolgt (mündlich, schriftlich, stillschweigend) sollten Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in vor Projektbeginn vereinbaren. Die Entscheidung zur Abnahme wird anhand von Abnahmekriterien getroffen.

Von der Abnahme zu unterscheiden sind Freigabe und Akzeptanz.


DatumVersion
26.3.20231

Historie

VersionDatum
125.10.2020

Zitation: Angermeier, Georg: Abnahme, Lexikon des Projektmanagements, elektronische Publikation im Selbstverlag, https://lexikon-des-projektmanagements.de/alle-begriffe-von-a-z/abnahme, 2020

Copyright: Dr. Georg Angermeier, München, 2023