Abnahme ist die rechtsverbindliche Bestätigung des:der Auftraggeber:in oder einer von ihm:ihr beauftragten Person an den:die Auftragnehmer:in, dass eine Leistung erbracht ist. In welcher Form die Abnahme erfolgt (mündlich, schriftlich, stillschweigend) sollten Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in vor Projektbeginn vereinbaren. Die Entscheidung zur Abnahme wird anhand von Abnahmekriterien getroffen.
Von der Abnahme zu unterscheiden sind Freigabe und Akzeptanz.
Datum | Version |
26.3.2023 | 1 |
Historie
Version | Datum |
1 | 25.10.2020 |
Zitation: Angermeier, Georg: Abnahme, Lexikon des Projektmanagements, elektronische Publikation im Selbstverlag, https://lexikon-des-projektmanagements.de/alle-begriffe-von-a-z/abnahme, 2020
Copyright: Dr. Georg Angermeier, München, 2023